In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Kosten für psychotherapeutische Leistungen.
In den privaten Krankenversicherungen sind die jeweiligen Rahmenbedingungen jedoch nicht einheitlich geregelt.
Bitte klären Sie daher vorab mit Ihrer Versicherung die individuellen Konditionen für Psychotherapie in Ihrem Tarif.
Die Abrechnung der Honorare erfolgt nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).